Die Sterbehilfe in den Niederlanden wird durch das Gesetz zur Sterbehilfe (Euthanasiewet) geregelt, das 2002 in Kraft getreten ist. Unter bestimmten Bedingungen ist die assistierte Sterbehilfe in den Niederlanden erlaubt. Diese Bedingungen umfassen unter anderem, dass der Patient unerträglich leidet, einen freiwilligen und gut durchdachten Wunsch nach Sterbehilfe hat und dass der behandelnde Arzt überzeugt ist, dass alle anderen Möglichkeiten zur Linderung des Leidens ausgeschöpft sind.
NOA steht für "Nächste Angehörige Abfrage" und ist ein Verfahren, das von Ärzten in den Niederlanden angewendet wird, um sicherzustellen, dass der Patient tatsächlich den Wunsch nach Sterbehilfe geäußert hat und dass keine äußeren Einflüsse oder Druck von Angehörigen bestehen. Dies soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Patienten freiwillig und gut überlegt ist.
Die Sterbehilfe in den Niederlanden hat in den letzten Jahren zugenommen und wird von vielen Menschen als menschenwürdige Möglichkeit angesehen, unerträgliches Leiden zu beenden. Diese Praxis ist jedoch auch umstritten und es gibt Kritiker, die Bedenken hinsichtlich möglichen Missbrauchs oder einer Ausweitung der Sterbehilfe auf vulnerable Gruppen äußern.
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